Homeoffice: Ist der Weg zum Mittagessen unfallversichert?
Die Entscheidung
Das Hessische Landessozialgericht beurteilte zwei Wege zum Mittagessen unterschiedlich. Im ersten Fall erkannte es den Unfall auf dem Weg vom vereinbarten Homeoffice zum Imbiss als Arbeitsunfall an. Im zweiten Fall verneinte es den Schutz bei einem Treppensturz während mobilen Arbeitens auf der Terrasse eines Kollegen. Maßgeblich waren der Zweck des Weges und die Einbindung in betriebliche Abläufe. Die Nahrungsaufnahme selbst bleibt grundsätzlich privat.
Was bedeutet das für Sie?
Arbeitsort-Vereinbarung, Termine und der genaue Unfallweg können entscheidend sein. Die Rechtsfragen sind noch nicht abschließend höchstrichterlich geklärt.
Quelle: Pressemitteilung des Hessischen LSG vom 29.06.2026 – Hessisches LSG ↗
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